Liebe Mitglieder der Pfarrei St. Georg-Widdig, liebe Nutzer unseres Pfarrheims!

Die Pfarrgemeinde St. Georg hat seit der Einweihung 1992 das Pfarrheim bis 2020 nur für kirchliche Zwecke oder für die Veranstaltungen kirchlicher und kirchennaher Vereine und Gruppierungen zur Verfügung gestellt.

Die Aufwendungen für die Reinigung, Unterhaltung und dauerhafte Erhaltung des Pfarrheimes und seiner Einrichtung steigen kontinuierlich – teillweise gar überproportional – an.

Infolge des Gebäudealters (rund 30 Jahre) und einer in den zurückliegenden ca. 8 bis 10 Jahren ansteigenden Belegung ist nicht nur ein zunehmender Erhaltungsaufwand entstanden, sondern außerdem die Notwendigkeit für Renovierungsarbeiten.

Ungeachtet dieser finanziellen Belastungen muss die Pfarrgemeinde davon ausgehen, dass die Bezuschussungen bzw. Umlagen des Erzbistum Kölns – welche die Gesamtaufwendungen bereits jetzt schon nicht mehr abdecken – nicht der Kostenentwicklung angepasst, sondern anteilig verringert werden. Hierauf weist das Erzbistum bereits seit mehreren Jahren eindringlich hin. In diesem Zusammenhang wurden die Pfarrgemeinden aufgefordert vorsorglich Maßnahmen zu ergreifen, um Einnahmen aus den Gebäuden zu erzielen.

Angesichts der Kostenentwicklung und der o.b. Rahmenbedingungen sind leider auch wir gezwungen dem Beispiel der anderen Pfarrgemeinden in unserem Seelsorgebereich "Bornheim – An Rhein und Vorgebirge" zu folgen.

Unser Pfarrheim kann auch für private Feiern und Veranstaltungen gemietet werden. Hierfür werden Gebühren erhoben. Wir bitten Terminanmeldungen grundsätzlich nur über die Pfarrbüros im Seelsorbereich vorzunehmen.

Nähere Informationen zur Nutzung des Pfarrheimes – insbesondere zu den (gestaffelten) Gebührensätzen, zum Mietvertrag (mitsamt Anlagen) und der Hausordnung – finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Zur Klärung von Rückfragen und Erläuterungen steht Ihnen außerdem der Kirchenvorstand (kv.widdig(at)baruv.de) gerne zur Verfügung.