Neuer Wohnraum in Merten

Die Katholische Kirchengemeinde Sankt Aegidius Hersel stellt weiteren Wohnraum zur Verfügung. In Bornheim Merten werden auf Kirchengrundstücken Häuser gebaut. Die Häuser und Wohnungen entstehen in Bornheim-Merten auf schönen Erbbaugrundstücken der katholischen Kirchengemeinden St. Aegidius Hersel und St. Martin Merten, umgeben von einem gewachsenen Wohngebiet und angrenzend an den idyllischen Mühlenbach. Nutzen Sie die Vorteile des Erbbaurechts für Ihren Weg ins Traumhaus - die ersten zehn Jahre erhalten Sie zudem 50% Rabatt auf den Erbbauzins. Das Projekt wird im Auftrag der katholischen Kirche realisiert von der EHP Immobiliengruppe GmbH. - EHP informiert über die Möglichkeiten des Erwerbs Ihres Traumhauses:

Erbbaurecht kurz und knapp erklärt

A) Was ist das Erbbaurecht?

Durch das Erbbaurecht wird die Möglichkeit gegeben, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu errichten oder ein schon bestehendes Haus zu nutzen. Sie als Käufer werden demnach Eigentümer der Immobilie, jedoch nicht des Grundstücks. Dieses bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers, welcher Ihnen dafür ein Nutzungsrecht einräumt. Im Gegenzug wird ein monatlicher Erbbauzins fällig. Es wird ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, welcher notariell beurkundet werden muss. Erwerben Sie eine Immobilie auf einem Erbbaurechtsgrundstück mit einem schon bestehenden Erbbaurechtsvertrag, so übernehmen Sie diesen inklusive der Laufzeit, welche in der Regel nicht angepasst wird.

B) Wenn das Erbbaurecht abläuft

Ein Erbbaurechtsvertrag wird in der Regel für einen Zeitraum von 99 Jahren geschlossen. Wenn dieser abläuft, gibt es folgende drei mögliche Szenarien:

  1. Der Vertrag läuft aus und der Erbbaurechtsgeber macht kein Verlängerungsangebot. Die Immobilie geht in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über, welcher in diesem Fall den Erbbaurechtsnehmer entschädigen muss. Die Entschädigung entspricht in der Regel zwei Drittel des Verkehrswertes der Immobilie.
  2. Der Erbbaurechtsgeber bietet Ihnen eine Verlängerung an und Sie akzeptieren diese. In diesem Fall nutzt der Erbbaurechtsgeber gerne die Situation, um den Erbbauzins zu erhöhen.
  3. Der Erbbaurechtsgeber bietet Ihnen eine Verlängerung an und Sie lehnen diese ab. In diesem Fall geht die Immobilie ins Eigentum des Erbbaurechtsgebers über und der Erbbaurechtsnehmer erhält keine Entschädigung.

C) Heimfall

Der Begriff Heimfall bedeutet, dass der Erbbaurechtsnehmer das Erbbaurecht verliert und die Immobilie in das Eigentum der Erbbaurechtsgeber zurückfällt. Wann ein Heimfall eintritt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird in dem jeweiligen Erbbaurechtsvertrag vereinbart. Folgende Situationen sind für einen Heimfall typisch:

  1. Der Erbbaurechtsnehmer gerät zwei Jahre in Folge mit dem Erbbauzins in Verzug.
  2. Die Immobilie wird vom Erbbaurechtsnehmer nicht ausreichend instand gehalten.
  3. Die Immobilie ist unzureichend oder gar nicht versichert.
  4. Der Erbbaurechtsnehmer verstößt gegen den geltenden Bebauungsplan.

D) Erbbauzins

Für das Nutzungsrecht an dem Grundstück des Erbbaurechtsgebers wird ein jährlicher Erbbauzins fällig, welcher im Erbbaurechtsvertrag festgelegt wird. Mit einer sogenannten – ebenfalls im Erbbaurechtsvertrag vereinbarten – Wertsicherungsklausel kann der Erbbauzins unter bestimmten Bedingungen vom Erbbaurechtsgeber erhöht werden. Die Höhe des Erbbauzinses unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften und ist grundsätzlich frei verhandelbar. Die Erbbauzinsen je Grundstück finden Sie in unseren Unterlagen. Die Erhöhung des Erbbauzinses orientiert sich üblicherweise an dem Verbraucherpreisindex. Maximal alle drei Jahre kann der Erbbauzins auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes angepasst werden, solange sich dieser seit der letzten Anpassung stark verändert hat.

E) Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und fällt beim Erwerb eines Grundstücks, Teilgrundstücks oder einem grundstücksgleichen Recht an. Unter die grundstücksgleichen Rechte fällt auch das Erbbaurecht. Was bedeutet dies für Sie im Klartext: Erwerben Sie ein Haus, welches auf einem Erbbaurechtsgrundstück steht oder errichtet wird, so ist die Grunderwerbsteuer sowohl auf den Kaufpreis des Hauses als auch anteilig auf das Grundstück zu zahlen. Auf das Erbbaurecht lässt sich diese mit dem jährlichen Erbbauzins und einem Vervielfältiger, welchen Sie dem Bewertungsgesetz Anlage 9a (§13) entnehmen können, sowie dem im jeweiligen Bundesland geltenden Steuersatz (NRW: 6,5%) berechnen.

Hausbau: Keine versteckten Kosten

Abgesehen von den Sonderwünschen besteht bei den Angeboten der EHP Immobiliengruppe GmbH eine Festpreisgarantie. EHP berät Sie sehr gerne bezüglich Ihrer Wünsche. Im Preis enthalten sind auch die Hausanschlussgebühren (Kanal, Wasser, Strom etc.) sowie sämtliche Gebühren (Architekt, Planung, Statik, Baugenehmigung, Bauabnahme, Vermessung etc.). Es entstehen keine versteckten Kosten. Sämtliche Kosten für Baustellensicherung, Baustelleneinrichtung und Tiefbauarbeiten sind in den Preisen enthalten. Bei Interesse wenden Sie sich an die Berater von EHP.

Nutzen Sie die Vorteile des Erbbaurechts für Ihren Weg ins Traumhaus – in den ersten zehn Jahren erhalten Sie zudem 50% Rabatt auf den Erbbauzins. Haben Sie noch Fragen? Gerne steht Ihr EHP-Berater Ihnen zur Verfügung – rufen Sie einfach an unter 0221-429142-33 oder schreiben Sie eine E-Mail an vertrieb(at)mertener-muehle.de.

Informieren Sie sich gerne mit den drei angefügten pdf-Dateien.

 

 

EHP begleitet Sie auf dem Weg zum Traumhaus mit folgenden fünf Schritten:

  1. Entscheidung
    Sie haben Ihr Traumhaus gefunden? Sprechen Sie EHP gerne an. Sollten noch Fragen offen sein, zum Beispiel zu den weiterführenden Unterlagen, steht EHP Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.
  2. Auftrag zur Vorbereitung eines Kaufvertrages (Reservierung)
    Sobald EHP ein Finanzierungs- oder Eigenkapitalnachweis vorliegt, erhalten Sie von EHP das Dokument „Auftrag zur Vorbereitung eines Kaufvertrages“. Senden Sie EHP dieses bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück. Hierdurch bestätigen Sie EHP Ihr verbindliches Interesse am Erwerb des gewählten Hauses. Im Gegenzug bestätigen EHP Ihnen die Sicherung / Reservierung der Einheit bis zur Beurkundung.
  3. Bestellung des Kaufvertrages
    Mit Vorlage der oben genannten Unterlagen und nach Klärung aller kaufrelevanten Details kann EHP nun den personalisierten Kaufvertrag beim zuständigen Notar bestellen.
  4. Klärung offener Fragen zum Kaufvertrag
    Haben Sie den Kaufvertrag erhalten? Gerne beantwortet EHP Ihnen sämtliche Fragen auch rund um das Thema Kaufvertrag.
  5. Beurkundung
    Nach Ablauf der 14-tägigen Wartefrist und Besprechung aller noch offenen Punkte findet die Beurkundung Ihres neuen Zuhauses beim Notariat statt.