Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand verwaltet unter dem Vorsitz des Pfarrers bzw. des/der geschäftsführenden Vorsitzenden Finanzen, Gebäude und Eigentum der Pfarrgemeinde und ist deren rechtliche Vertretung.
Der Kirchenvorstand verwaltet unter dem Vorsitz des Pfarrers bzw. des/der geschäftsführenden Vorsitzenden Finanzen, Gebäude und Eigentum der Pfarrgemeinde und ist deren rechtliche Vertretung.