Historische Urkunden

St. Aegidius Hersel besitzt zwei sehr alte Urkunden, die im folgenden kurz beschrieben sind.

Urkunde 1250

Pergamenturkunde von 1250 zur Besetzung der Herseler Pfarrstelle mit einem Priester der Abtei Rode (Klosterrath)

Ausfertigung:
Pergament, lateinisch; ursprünglich vier Wachssiegel.
Das linke Siegel des Kölner Erzbischofs ist nicht mehr vorhanden. Die beiden mittleren Siegel des Bonner Stiftes und der Abtei Klosterrath sind beschädigt; das rechte ovale Siegel des Bonner Propstes ist einigermaßen erhalten.

Übersetzung (von Pfarrer Heinrich Weertz, 1945):
Im Namen des Herren Amen. Gottfried, durch Gottes Gnade Propst und Dekan und das ganze Kapitel der Kirche von Bonn allen, die diese Urkunde lesen werden, für immer. Da das Leben der Sterblichen mit der Zeit zugleich hingleitet, ist mit vorausschauender Überlegung zu sorgen, daß nicht durch Intrigen der folgenden Geschlechter aufgelöst werde, was die Gegenwärtigen glaubten vernünftig ordnen zu müssen. So sollen denn die gegenwärtig Lebenden und die Kommenden wissen:
Die Kirche von Rode in der Diözese Lüttich hatte nach einer alten und gebilligten und durch viele Jahre beobachteten Gewohnheit die Kirche von Hersille in der Kölner Diözese von unserer Kirche bekommen. Ihre Brüder, die für eine Zeit dazu als geeignet bestimmt waren, hatten den Dienst getan. Und das ging so, daß der Abt von Rode sie vorschlug, der Propst von Bonn aber sie mit der Seelsorge an der genannten Kirche, betraute. Endlich wurde durch eine gewisse Person einer anderen Kirche, aber desselben Ordens eben diese Kirche ungerechterweise und gewaltsam durch einige Jahre okkupiert, aber durch die Autorität des ehrwürdigen Erzbischofs, des Herrn Konrad von Köln, Legat des apostolischen Stuhles, durch einen endgültigen Beschluß mit Recht entfernt. Deshalb hat uns der genannte Abt und Konvent von Rode bescheiden gebeten, daß wir, damit in Zukunft über die Präsentation derselben nicht die Spur eines Zweifels mehr entstehe, für sie selbst väterlich und gütig vorzusorgen geruhen möchten.
Wir haben ihre gerechten Bitten und fromme Wünsche wohl erwogen und wollen ihnen gern entsprechen. Um aber den Nutzen und Vorteil der beiden Kirchen, der unsrigen und der ihrigen zu dienen, wollen, bestimmen und verordnen wir einmütig, daß, nachdem der jetzige Rektor von Hersille Wilhelm gestorben oder durch Gehorsam gegen einen Oberen entfernt ist, der jeweilige Abt von Rode nach Beratung mit den älteren Brüdern einen aus den Kanonikern der Kirche von Rode für die Seelsorge der Kirche von Hersille dem Bonner Propst vorschlage, der den Vorgeschlagenen ohne Widerspruch investieren und zulassen soll.
Damit aber die der Kirche von Bonn schuldige Unterordnung und Ehrerbietung und der Anspruch und das Recht zu präsentieren für die Kirche von Rode für die Zukunft anerkannt werde, verordnen und wollen wir, daß der Investierte in Hersille in jedem Jahr ein Karat Wein 122
zum Gebrauch des Bonner Kapitels oder zwei Mark, wenn der Wein schlecht geraten ist, und ein Goldstück im Werte von zwölf gebräuchlichen Münzen dem Herrn Propst von Bonn am Feste der heiligen Märtyrer Cassius und Florentius als Opfer und eine Kerze von zwei Pfund für die Kirche darbringe.
Ferner sollen die Exequien der einzelnen Bonner Kanoniker beim Tode wie in Gegenwart des Körpers und die Jahrgedächtnisse derselben Jahr für Jahr bei der Zelebration der Messe und der Fürbitte vom erwähnten Konvent und Rektor von Hersille gehalten werden.
Zu allen hier erwähnten Vereinbarungen gibt der ehrwürdige Herr Erzbischof von Köln seine Zustimmung und Genehmigung. Sein Siegel ist zugleich mit denen der Kirchen von Bonn und Rode und des Propstes und Dekans von Bonn der gegenwärtigen Urkunde zum Zeugnisse und zur Bestätigung beigefügt.
Im Jahre des Heiles 1250 im Kapitel der Kirche von Bonn.

Urkunde 1584

Abt und Konvent zu Klosterrath gestatten dem Pfarrer zu Hersel 100 Taler auf die Pfarrstelle aufzunehmen, 20. Juni 1584.

Ausfertigung: 
Pergament, 2 Siegel (1 fehlt)